Beschreibung
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben untereinander Abkommen unterzeichnet, die die Doppelbesteuerung verhindern sollen. Diese Abkommen ermöglichen weiterhin die Festlegung, wo sich der "Steuersitz" einer Person befindet, wenn die Gesetzgebungen beider Länder - des Empfangs- und des Herkunftslandes - der Auffassung sind, dass die betreffende Person in beiden Ländern ansässig ist. Als Steuerpflichtiger“ in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat man in diesem die Gesamtheit des Einkommens (Gesamtbetrag der Einkünfte) zu versteuern, obwohl die Einkünfte auch als im anderen Land steuerpflichtig betrachtet werden könnten.
Im spanischen Steuersystem gibt es generell zwei große Steuerarten:
-Direkte Steuern bzw. Personensteuern: Steuern, mit denen das Vermögen oder die erzielten Einkünfte veranlagt werden. Zu dieser Kategorie gehören: Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Schenkungssteuer und Vermögenssteuer.
-Indirekte Steuern bzw. Sachsteuern: Steuern, deren Gegenstand der Umlauf bzw. Verkehr des Vermögens und der verschiedenen Modalitäten des Konsums und des ausgegebenen Einkommens sind. Diese sind: Mehrwertsteuer, Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte sowie Sondersteuern.
Staatliche, dezentrale und örtliche Steuern:
Steuern, bei denen der Staat die Verwaltung, Veranlagung, Eintreibung, Prüfung und Revision übernimmt:
- Einkommensteuer der abhängig Beschäftigten, Selbstständigen und Künstler und aus bestimmten Kapitalerträgen: teilweise an die autonomen Regionen abgetreten (IRPF); Körperschaftssteuer (IS); Mehrwertsteuer (IVA); Sondersteuern.
Steuern, die der Kompetenz der autonomen Regionen unterliegen:
- Vermögenssteuer (IP), Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD), Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte (ITP und AJD) sowie Spiel- und Wettsteuer.
Die wichtigsten örtlichen Steuern sind:
- Grundsteuer (IBI), Gewerbesteuer (IAE), Kraftfahrzeugsteuer (IVTM); Gebühren und amtlich festgesetzte Preise.
Staatliche Steuern
Einkommensteuer/Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF)
Die Einkommenssteuer ist eine direkte, persönliche und subjektive Steuer, die die Gesamtheit der Nettoeinkünfte und die Vermögenszuwächse besteuert. Diese Steuer wird auf die Wirtschaftskraft des Steuerpflichtigen erhoben.
Körperschaftssteuer/Impuesto sobre Sociedades (IS)
Es handelt sich um eine direkte und persönliche Steuer, die auf die Einkünfte der Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen, die nicht der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen, sowie auf die Einkünfte der Körperschaften ohne Rechtspersönlichkeit erhoben wird. Sie besteuert die Unternehmensgewinne.
Der Steuertatbestand besteht in der Erzielung des Kapitalertrags und die Steuerpflichtigen sind Zivil- und Handelsgesellschaften, zeitweilige Unternehmenszusammenschlüsse und verschiedene Investmentfonds, Rentenfonds, etc.
Mehrwertsteuer/Impuesto sobre el Valor Añadido (IVA)
Indirekte Steuer auf den Verbrauch. Sie besteuert die Übergabe von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen, die Unternehmer oder Selbstständige tätigen, den innergemeinschaftlichen Erwerb und Import von Waren und Dienstleistungen. Die Mehrwertsteuer ist vom Endverbraucher zu zahlen und nicht von den Unternehmern und Selbstständigen. Diese überwälzen die Mehrwertsteuer in den Rechnungen an ihre Kunden und verrechnen sie mit der Vorsteuer ihrer Lieferanten.
Steuern, die der Kompetenz der autonomen Regionen unterliegen
Vermögenssteuer/Impuesto sobre el Patrimonio (IP)
Persönliche und periodische Steuer, die das Nettovermögen von natürlichen Personen besteuert. Der Steuertatbestand besteht in der Rechtsinhaberschaft von Gütern und Rechten wirtschaftlichen Inhalts (persönliche und familiäre Rechte werden ausgeschlossen), unter Abzug der dessen Wert mindernden Lasten und Belastungen und der Schulden und persönlichen Verpflichtungen, denen der Steuerpflichtige nachzukommen hat. Sie hat progressiven Charakter, das heißt, der Steuersatz erhöht sich bei Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Erbschafts- und Schenkungssteuer/Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (ISD)
Direkte und subjektive Steuer, die die Vermögenszuwächse besteuert, die natürliche Personen durch eine Erbschaft, Nachlass oder Schenkung erlangen und die Beträge, die Begünstigte aus Lebensversicherungsverträgen, bei denen der Versicherungsnehmer vom Begünstigten verschieden ist, erhalten.
Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte (ITP und AJD)/Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) y Actos Jurídicos Documentados (AJD)
Diese besteht aus drei Steuertatbeständen: Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen, die den Zivilverkehr besteuert und damit die Besteuerung des Geschäftsverkehrs über die Mehrwertsteuer vervollständigt; Gesellschaftssteuer, die die wesentlichsten Formen der sich aus dem Sozietätsvertrag ableitenden Unternehmensfinanzierung und im Allgemeinen die mit dieser verbundenen Vermögensverschiebung besteuert; Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte, die die Ausfertigung bestimmter notarieller, handels- und verwaltungsrechtlicher Schriftstücke besteuert.
Örtliche Steuern
Grundsteuer/Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI)
Diese Steuer wird auf das Eigentum an ländlichen und städtischen Grundstücken erhoben. Es ist auch als „Contribución“ (Beitrag, Abgabe) bekannt. Sie wird auf den Katasterwert des Grundstücks (Bodenwert und Gebäudewert) berechnet und ist von der natürlichen oder juristischen Person zu zahlen, die Eigentümer der Liegenschaft ist. Der Steuersatz hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab, in der sich das Grundstück befindet.
Gewerbesteuer/Impuesto de Actividades Económicas (IAE)
Diese Steuer wird auf die Ausübung von wirtschaftlichen, unternehmerischen, professionellen oder künstlerischen Tätigkeiten erhoben, die in einem bestimmten Geschäftsraum oder ohne Geschäftsraum ausgeführt werden und sind zum Teil in den Steuertabellen detailliert aufgeführt. Der Zweck dieser Steuer besteht in der Beteiligung an der Produktion oder Verteilung von Gütern und Dienstleistungen.
Kraftfahrzeugsteuer/Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica o de Circulación (IVTM)
Diese Steuer wird auf die Inhaberschaft angemeldeter Kraftfahrzeuge erhoben, die auf öffentlichen Straßen verkehren dürfen, unabhängig von ihrer Klasse und Kategorie. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen können die Preise in Abhängigkeit vom Verhältnis der Einwohnerzahl ändern.
Gebühren und amtlich festgesetzte Preise/Tasas y Precios Públicos
Zahlungen an die Stadt- und Gemeindeverwaltungen für die Benutzung öffentlicher Dienste. Zu den amtlich festgesetzten Preisen gehören die Parkgebühren, Kosten der Müllabfuhr, Eintrittspreise in öffentliche Schwimmbäder, Benutzung von Bibliotheken, etc. Das heißt, jede Dienstleistung, für die ein kleiner Anteil am Gesamtbetrag als Kostendeckung bezahlt wird.
Kontakt-Informationen
SUMA Gestión Tributaria:
Telefon: 965148561 (Montag, Mittwoch und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr)
Web: www.suma.es
Email: consultas@suma.es
Information
- Stadt- und Gemeindeverwaltungen
- Verwaltungen der Autonomen Regionen
- Staatsverwaltung (www.map.es - www.extranjeros.mir.es)
- Informationsstelle für Steuerfragen: 901 33 55 33
- www.gva.es |