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GRÜNDUNG VON VEREINEN
Was ist ein Verein?
Ein Verein ist eine Übereinkunft zwischen drei oder mehr (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich verpflichten, ihre Kenntnisse, Mittel und Aktivitäten zur Verfolgung von rechtmäßigen, gemeinsamen, gemeinnützigen oder privaten Zwecken zu vereinen und sich eine Satzung geben, in der die Funktion des Vereins geregelt ist.
Es sind keine Vereine: Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaften, Kooperativen, Versorgungskassen, Gütergemeinschaften, Eigentümergemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen, wirtschaftliche Interessengemeinschaften.
Verboten sind Geheimverbände, paramilitärische Vereinigungen und solche, deren Zwecke Straftaten darstellen.
Die folgenden Vereine sind durch ein besonderes Verfahren geregelt: politische Parteien, Gewerkschaften, Religionsgesellschaften und Sportvereine.
Alle Personen haben unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit das Recht auf Vereinsbildung, ohne dass sie zum Beitritt zu einem Verein oder Verbleiben in einem Verein oder zur Erklärung ihrer Zugehörigkeit zu einem gesetzmäßig gegründeten Verein gezwungen werden können.
Warum Vereinsbildung?
Die Vereine stellen einen der wesentlichen Mechanismen für die Beteiligung der Bürger dar und tragen zur Festigung der Demokratie bei, indem sie die Interessen der Bürger gegenüber der öffentlichen Gewalt und den privat Handelnden in verschiedenen Bereichen repräsentieren. Dazu zählen: Umweltschutz, Förderung der sozialen und kulturellen Werte, Zusammenschluss von Interessen gegenüber Bebauungsplänen und -projekten sowie die Verteidigung der Interessen eines bestimmten Kollektivs (Nachbarn, Frauen, Jugendliche, ausländische Bürger, etc.).
Die in Vereinen zusammengeschlossenen Bürger verstärken ihre Handlungs- und Einflussfähigkeit, denn je mehr Personen ein Ansuchen stellen, umso mehr wird dieses für legitim anerkannt. Einheit macht stark!
Ein Verein ist eine organisierte Verwaltungsstruktur, die eine höhere Wirksamkeit bei der Durchsetzung der Ziele der Gruppe gestattet.
Es existiert außerdem ein umfassendes System von Beihilfen und Subventionen, die nur den Vereinen gewährt werden.
Anforderungen
Zur Gründung eines Vereins sind mindestens drei natürliche oder juristische Personen erforderlich.
Natürliche Personen müssen über eine volle Handlungsfähigkeit verfügen und dürfen keiner gesetzliche Einschränkung zur Vereinsbildung (Militär, Polizei, etc.) unterworfen sein.
Juristische Personen müssen gesetzlich gegründet sein.
Formalitäten und Dokumentation
Vorversammlungen: In diesen Versammlungen definieren diejenigen Personen, von denen der Wille zur Gründung eines Vereins ausgeht (die so genannten Vereinsgründer oder Proponentinnen) die Grundlinien des Vereins (Ziele, Tätigkeitsbereich, Tätigkeit) und erstellen die Vereinssatzung.
Gründungsversammlung: In dieser Sitzung fassen die Vereinsgründer den Beschluss über die Vereinsgründung, der in der Gründungsurkunde niedergelegt wird. Die Gründungsurkunde und die Satzung sind von den Vereinsgründern auf allen Seiten zu unterzeichnen. Es sind drei Exemplare jedes Dokuments zu unterzeichnen sowie ein viertes, wenn sich der Tätigkeitsbereich des Vereins auf das gesamte spanische Hoheitsgebiet erstreckt. Alle Vereinsgründer müssen ebenfalls den Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister unterzeichnen (es sind zwei Exemplare zu unterzeichnen).
Eintragung in das Vereinsregister: Nach Erledigung der vorstehend genannten Formalitäten besitzt der Verein bereits Handlungsfähigkeit und ist beim entsprechenden Vereinsregister anzumelden. Dazu müssen die Vereinsgründer die folgenden Dokumente beim Register vorlegen:
o alle unterzeichneten Exemplare des Antrags auf Eintragung, die Gründungsurkunde und die Satzung.
o bei natürlichen Personen eine Fotokopie ihres Personalausweises. Ausländer haben die Dokumentation vorzulegen, mit der sie nachweisen können, dass sie über eine Aufenthaltserlaubnis oder -genehmigung in Spanien verfügen.
o bei juristischen Personen die Dokumentation, die ihre Rechtsnatur belegt, Bescheinigung über die vom zuständigen Organ gefassten Beschlüsse, in der der Wille zur Gründung des Vereins und die Ernennung der natürlichen Person, die den Verein im Gründungsbeschluss vertritt, enthalten sind.
Beantragung der Steuernummer (CIF): Danach ist beim für den Sitz des Vereins zuständigen Finanzamt (AEAT) eine vorläufige Steuernummer zu beantragen. Dafür sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:
o Vordruck Nr. 036 (Anmeldung, Alta censal). Dieser Vordruck kann beim Finanzamt selbst oder per Internet erworben werden. Es ist vom Vereinsvorsitzenden zu unterzeichnen.
o Fotokopie des Personalausweises des Vereinsvorsitzenden.
o Mit dem Stempel des Vereinsregisters versehenes Original und Kopie des Antrags auf Eintragung im Register, der Gründungsurkunde und der Satzung.
Nach Ablauf weniger Tage wird die vorläufige Steuernummer erteilt. Mit der Steuernummer können u.a. ein Konto eröffnet bzw. Rechnungen ausgestellt und empfangen werden.
Bestätigung der Eintragung: Wenn Mängel in den beim Vereinsregister eingereichten Unterlagen vorhanden sind, werden Sie zur Berichtigung aufgefordert. Wenn die eingereichten Unterlagen korrekt sind, werden Sie über die Eintragung benachrichtigt und es wird Ihnen eine Registernummer zugeteilt. Dem Vereinsregister ist weiterhin das Protokollbuch zum Stempeln vorzulegen. Vereine, die ihre Tätigkeit auf dem gesamten spanischen Hoheitsgebiet ausüben, haben die entsprechenden Gebühren mit dem Vordruck 790 zu zahlen.
Erhalt der endgültigen Steuernummer (CIF): Nach der Bestätigung der Eintragung des Vereins ist im selben Finanzamt die Umwandlung der vorläufigen in die endgültige Steuernummer zu beantragen. Die Steuernummer wird beibehalten.
Eintragung in das lokale Register von Nachbarschaftsvereinen: Wenn der Zweck des Vereins in der Verteidigung der Nachbarschaftsinteressen besteht, kann es auch interessant sein, ihn bei diesem Register anzumelden, da Ihnen dadurch u.a. der Zugang zu Subventionen der entsprechenden Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Benutzung von Gemeinderäumen und -einrichtungen und die Teilnahme an Initiativen und Ratsversammlungen ermöglicht wird.
Grundlegender Inhalt der Gründungsurkunde
Die Gründungsurkunde hat vor allem Folgendes zu enthalten
Name und Familiennamen bzw. Gesellschaftsbezeichnung der Vereinsgründer sowie deren Wohnsitz und Nationalität
Ausdrückliche Wille der Vereinsgründer zur Gründung des Vereins und dessen Bezeichnung
Ernennung der vorläufigen Mitglieder der leitenden Organe
Ort und Datum der Urkunde sowie Unterschrift aller Vereinsgründer
Grundlegender Inhalt der Satzung
Die Satzung hat Folgendes zu enthalten
Vereinsname, er darf keinem anderen Vereinsnamen ähneln oder zu Verwirrung über seine Zwecke führen.
Anschrift und territoriales Tätigkeitsgebiet (hauptsächlich, ob er seine Tätigkeit in einer oder in mehreren Autonomen Regionen ausübt). In Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Vereins finden die jeweiligen Gesetzesvorschriften Anwendung und sind das Vereinsregister der Autonomen Region oder das Zentrale Vereinsregister zuständig.
Zweck und Tätigkeit des Vereins.
Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder.
Leitungs- und Repräsentanzorgane und Kriterien, die die innere demokratische Ordnung und Funktionsweise gewährleisten.
Ursprüngliches Vermögen sowie Wirtschafts- und Buchführungssystem.
Auflösungsgründe.
Ausländische Vereine
Ausländische Vereine, die kontinuierliche oder langfristige Tätigkeiten in Spanien ausüben möchten, müssen eine Delegation auf spanischem Hoheitsgebiet errichten.
Sie sind im Zentralen Vereinsregister einzutragen. Dieses Register teilt diese Eintragung den Registern der Autonomen Region oder Regionen mit, in denen der Verein seine Tätigkeit vor allem ausübt.
Es sind zwingend eine Reihe von Angaben und Dokumenten in das Zentrale Vereinsregister einzutragen und zu hinterlegen, Satzung, Eröffnung und Schließung von Delegationen, Auflösungs- und Liquidationsprotokolle, etc.
Anwendbare Gesetzgebung
Artikel 22 und 13.2 der spanischen Verfassung
Ley Orgánica 1/2002 reguladora del Derecho de Asociación [Vereinsgesetz], vom 22. März
Artikel 8, Ley Orgánica 4/2000 sobre derechos y libertades de los extranjeros en España y su integración social [Gesetz über die Grundrechte und -freiheiten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration], vom 11. Januar
Ley 30/1992 de la Jefatura del Estado, de Régimen Jurídico de las Administraciones Públicas y del Procedimiento Administrativo Común [Verwaltungsverfahrensgesetz], vom 26. November
Artikel 232 ff., Real Decreto 2568-1986, vom 28. November [Königliche Verordnung, mit dem die Geschäftsordnung der Gebietskörperschaften verabschiedet wird]
Dekret 181/2002 der Regionalregierung Valencia, vom 5. November, durch das das autonome Vereinsregister der Region Valencia geschaffen wird
Behörden und Register
Conselleria de Justicia, Interior y Administraciones Públicas [Amt für Justiz, Inneres und Öffentliche Verwaltung] Dirección Territorial [Territorialbehörde] Alicante, Rambla Méndez Núñez 41, 3ª 03001, Alicante, Tel.: 96 593 40 00 – Fax: 96 647 80 75. Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr
Zentrales Vereinsregister, C/ Amador de los Ríos 7, 28010 Madrid, Tel.: 91 537 25 02 - Fax: 91 537 25 08. Öffentliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr
Finanzamt [AEAT] des Ortes, in dem der Verein ansässig ist
Dezernat mit Kompetenzen für Bürgerbeteiligung des zuständigen Rathauses
Interessante Webadressen
Information des PROP-Service zu Vereine
http://www.gva.es/jsp/portalgv.jsp
Satzungsmuster für Vereine PROP-Service
http://www.prop.gva.es/datos/varios/impresos/Est1Castellano.doc
Conselleria de Justicia, Interior y Administraciones Públicas [Amt für Justiz, Inneres und Öffentliche Verwaltung]
http://www.gva.es/jsp/portalgv.jsp
Website des Zentrales Vereinsregisters
http://www.mir.es/SGACAVT/asociaciones/telefonos.html
Website der Staatlichen Finanzverwaltung [AEAT]
www.aeat.es
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